Rechnungskopie an Patienten: Kostendämpfungsmassnahme, aber für wen?

Wir klären über Herausforderungen und möglichen Lösungen auf, um damit verbundene Sanktionen zu verhindern.

 

Die Ende letzten Jahres vom Bundesrat verordnete Massnahme zur Dämpfung der Kosten im obligatorischer Krankenversicherungswesen (bzgl. obligatorische Rechnungskopie an Patientinnen und Patienten im Tiers-payant-system) trat per 1. Januar 2022 in Kraft. Es ist aber auch eine bekannte Tatsache, dass die verbindliche Übermittlung einer Rechnungskopie an Patienten/-innen im Tiers-payant-System seit langem vorgeschrieben war. Mit dem Bundesratsbeschluss wurde dieser Forderung nun Nachdruck verliehen, indem sie im KVG (Art. 42 Abs. 3 KVG) integriert und mit zum Teil starken Sanktionsmöglichkeiten verbunden wurde.

Herr Stampfli, dieser Bundesratsbeschluss hat bei allen beteiligten Parteien, der Ärzteschaft, den Praxissoftwareherstellern, den Abrechnungsunternehmen und selbstverständlich auch bei den Patienten/-innen, zahlreiche Aktivitäten ausgelöst. Können Sie uns dies erläutern?
Obschon es bei fast allen bekannt war, dass die Übermittlung einer Rechnungskopie an Patienten/-innen im Tiers-payant-System obligatorisch ist, wurde diese Pflicht in den letzten Jahren von vielen nicht ernst genommen und teilweise auch ignoriert. Dieser Umstand hat dann Anfang Jahr zu einer hohen Beschäftigung und einer gewissen Unsicherheit geführt. Das Gesetz schreibt eine Rechnungskopie vor, erlaubt aber auch, ohne genaue Präzisierung, eine elektronische Variante. Patienten/-innen, welche sich im Tiers payant daran gewöhnt hatten, ihrem Arzt zu vertrauen und von jeglichem administrativem Aufwand befreit zu sein, erhielten nun eine Rechnungskopie und fragten sich warum respektive wollen diese auch heute nicht.

Das sind jedoch unterschiedliche Situationen. Was sind die Herausforderungen bei der Ärzteschaft?
Die Ärzteschaft musste dieser verbindlichen Auflage umgehend nachkommen, was einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand bedeutet. Denn parallel zum elektronischen Versand der Honorarrechnung muss auch eine physische Kopie der Rechnung abgegeben oder versendet werden, was Druck- und Portokosten verursacht. Deshalb wurde umgehend eine Möglichkeit gesucht, die Honorarrechnung an die Patienten/- innen elektronisch zu versenden. Teilweise war das aber gar nicht möglich, da die Praxissoftwareprogramm dafür nicht vorbereitet war oder man es nicht auf den neusten Stand gebracht hatte. Um eine Rechnungskopie elektronisch zu versenden, bedarf es zwingend einer aktuellen, gültigen E-Mail-Adresse der Patienten/-innen. Viele Praxen hatten es verpasst, diese bei ihren Patienten/-innen einzuholen und aktuell zu halten. Oder das benutzte Praxissoftwareprogramm hatte kein Feld, um diese zu erfassen, oder das Weiterleiten mit den Rechnungsdaten war nicht gewährleistet.

Was meinen Sie genau mit der Verifizierung der E-Mail-Adresse?
Viele Patienten/-innen haben heute eine oder mehrere persönliche E-Mail-Adressen. Die Aufgabe der Praxis ist es, die E-Mail-Adresse, an welche die Kopie der Honorarrechnung zu senden ist, zu erfragen und korrekt in der Praxissoftware zu erfassen. Ob diese E-Mail-Adresse dann überprüft wird oder versendete E-Mails beim korrekten Empfänger ankommen, obliegt der Praxis. Im Weiteren ist es wichtig, dass die Patienten/-innen ihr Einverständnis geben, auf dieser E-Mail-Adresse ihre Rechnungskopie zu empfangen. Dies sollte aus Gründen der Rechtssicherheit immer mit Unterschrift bestätigt werden. Ob diese Verifizierung den strengen Datenschutzanforderungen genügt, ist nicht restlos geklärt. Auf der anderen Seite wird durch ein Vorgehen, welches von den Patienten/-innen zusätzliche Authentifikationsschritte fordert, zum Beispiel sich auf einem Portal zu registrieren und die Rechnungskopien innerhalb einer bestimmten Frist von dieser Plattform herunterzuladen, die Zustellung der Rechnungskopie verkompliziert. Dazu entstehen auch hohe Kosten für die Ärzteschaft, wenn die Patienten/-innen ihre Rechnungskopien auf diesem Weg nicht abholen, denn danach folgt der Versand der Rechnung per Post.

Welche Lösung bietet die FMH Services (Factoring) für diese Herausforderung?
Wir bieten der Ärzteschaft eine einfache und pragmatische Lösung. In der Kombination mit unserem Honorarabrechnungsdienst werden uns von der Praxis die Abrechnungsdaten inklusive der E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt. So können wir den Patienten/-innen eine Rechnungskopie kostenfrei per E-Mail zustellen. Das ist für alle Beteiligten eine einfache, praktische und günstige Lösung.


Quellen: www.fmh.ch/www.bag.admin.ch

 

Zur Person

Jean-Michel Stampfli ist Leiter Vertrieb & Vertriebsmarketing bei mediserv AG*

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*Die mediserv AG ist ein von der FMH Services Genossenschaft empfohlenes, rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Factoringunternehmen.

 

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