Praxiseröffnung leicht gemacht

Viele Ärztinnen und Ärzte verfolgen den Traum einer eigenen Praxis. Dabei stellen sich zahlreiche Hürden und Hindernisse.

 

 

Seit über 20 Jahren begleiten wir die Ärzteschaft bei Fragen zu Versicherungen und Vorsorge. Was es bei einer Praxisübernahme oder Praxisgründung zu beachten gilt, fassen wir in diesem Beitrag zusammen.

1. Berufshaftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist häufig die erste Deckung, welche angehende Praxisinhaber/innen benötigen. Die meisten Kantone verlangen im Bewilligungsverfahren einen entsprechenden Deckungsnachweis. Deshalb wird eine Haftpflichtversicherung oft schon Monate vor dem Praxisstart benötigt. Mit unseren spezialisierten Versicherern können wir Ihnen in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden den Nachweis organisieren, damit das Bewilligungsverfahren fortgesetzt werden kann.

2. Praxis-Versicherungen
In die neue Praxis fliesst häufig viel Geld. Es müssen beispielsweise teure medizinaltechnische Geräte angeschafft werden oder die Praxis wird umgebaut, um bald Patienten optimal begrüssen zu können. Diese Investitionen gilt es umfassend zu versichern.

2.1 Praxis-Sachversicherung
Eine Praxis-Sachversicherung schützt Ihr Inventar und Ihre Geräte gegen Beschädigung, Abhandenkommen und Zerstörung. Wir empfehlen hier in der Regel eine moderne All-Risk Lösung, wodurch bis auf wenige Ausnahmen alle Risiken mitversichert sind. Selbst Schäden infolge Erdbeben oder sogenannte innere Schäden (z. B. Überspannung) sind versicherbar.

Weiter deckt diese Versicherung auch die Umsatzeinbussen und Mehrkosten nach einem versicherten Ereignis. Können Sie beispielsweise nach einer Überschwemmung die Praxis temporär nicht mehr öffnen und müssen andere Räumlichkeiten mieten, sind diese Kosten versichert.

2.2 Rechtsschutz
Vielleicht verfügen Sie bereits über eine Privat- und Verkehrsrechtsschutzdeckung. Praxisinhaber/innen benötigen zusätzlich eine Betriebs- und Berufsrechtsschutzdeckung, damit sich die Versicherung auch auf die Praxis erstreckt. Besonders wichtig ist eine Deckung bei Streitigkeiten bezüglich unwirtschaftlicher Leistungserbringung mit der Santé Suisse, welche in unseren spezialisierten Rahmenvertragsprodukten enthalten ist.

2.3 Cyberversicherung
Arztpraxen verfügen über hochsensible Daten und rücken immer mehr in den Fokus von Hackern. Eine Cyberversicherung deckt einerseits die eigenen Kosten nach einem Cyberereignis wie zum Beispiel die Datenwiederherstellung oder die Beseitigung von Schadprogrammen. Andererseits umfasst sie auch eine Haftpflichtdeckung, welche für Schadenersatzansprüche oder bei Ansprüchen aufgrund von Datenschutzverletzungen aufkommt.

3. Personalversicherungen
In Ihrer neuen Rolle als Arbeitgeber benötigen Sie verschiedene – oft obligatorische – Deckungen für Ihr Praxispersonal.

3.1 Unfallversicherung UVG
Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz müssen obligatorisch unfallversichert sein. Deshalb benötigen Sie sowohl für Ihre MPAs wie auch für eine Reinigungskraft eine UVG-Lösung. Hierbei handelt es sich um eine Pauschalversicherung. Das heisst, nicht jeder Mitarbeiter muss einzeln versichert werden, sondern die gesamte Jahreslohnsumme.

3.2 Krankentaggeld KTG
Eine Krankentaggeldversicherung deckt den kurzfristigen Lohnausfall eines Mitarbeitenden infolge Krankheit. Zwar besteht gemäss Obligationenrecht eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, die Versicherung hingegen ist freiwillig. Wir empfehlen den Abschluss unbedingt, einerseits damit sich der Arbeitgeber schadlos halten kann, da er im Krankheitsfall den Lohn weiter entrichten muss. Andererseits gilt es die Mitarbeitenden umfassend abzudecken. Während die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht je nach Dienstalter nur wenige Wochen umfasst, bezahlt die KTG-Versicherung den Lohnausfall in den ersten 2 Jahren der Krankheit.

3.3 Berufliche Vorsorge BVG
Alle Arbeitnehmenden, die über CHF 21‘510 verdienen, müssen in einer Pensionskasse versichert werden. Das Gesetz gibt dabei minimale Anforderungen an den Vorsorgeplan vor, welche wahlweise verbessert werden können. Wir empfehlen zumindest bei den Risikodeckungen ein Leistungsprimat, also eine Abdeckung eines Prozentbetrages des Lohnes.

4. Persönliche Vorsorge
Was leider häufig in der Prioritätenliste nicht zuoberst steht, aber äusserst wichtig ist, ist die persönliche Vorsorge. Viele Neugründer waren vorher in einer Anstellung, in welcher Sie gegen Erwerbsunfähigkeit und Todesfall automatisch versichert waren. Zwar bleibt die 1. Säule (AHV/IV) auch in der Selbständigkeit erhalten, ein Grossteil des bisherigen Versicherungsumfangs fällt jedoch weg und muss neu selbst organisiert werden.

4.1 Taggeld
Der kurzfristige Lohnausfall infolge Krankheit oder Unfall des Inhabers resp. der Inhaberin kann mit einer Taggeld-
versicherung abgedeckt werden. Denken Sie daran, möglichst nicht nur Ihren persönlichen Bedarf, sondern auch laufende Praxiskosten zu versichern, welche bei einem Ausfall weiterlaufen würden bis beispielsweise eine Stellvertretung die Praxis weiterführen könnte.

4.2 Einzelunfallversicherung
Speziell für die Bedürfnisse der Ärzteschaft haben wir eine Einzelunfallversicherung entwickelt. Diese versichert eine Kapitalleistung von 1 Mio. gemäss einer speziellen Gliederskala. Die Idee dahinter ist, dass beispielsweise ein Herzchirurg bei Verlust eines Daumens seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann, ohne gemäss Sozialversicherungen als invalid zu gelten.

4.3 Berufliche Vorsorge BVG
Invaliden- und Hinterlassenenleistungen können in der beruflichen Vorsorge BVG versichert werden. Zudem können Sie so den Prozess des Alterssparen optimal weiterführen und ebenfalls gegen Erwerbsunfähigkeit absichern. Selbständigerwerbende können sich bei der Pensionskasse ihres Personals, bei der Stiftung Auffangeinrichtung oder bei Vorsorgestiftungen des Berufsverbands versichern. Wir empfehlen hier die Verbandsvorsorgestiftungen für Ärztinnen und Ärzte und stellen Ihnen einen bedarfsgerechten Vorsorgeplan zusammen.

4.4 Private Altersvorsorge
Die persönliche Vorsorge ergänzen Sie am besten mit einer individuellen privaten Vorsorge in der Säule 3a und 3b. So können Deckungslücken bei Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall optimal geschlossen werden. Zudem gilt es auch hier, Sparziele festzulegen und eine Strategie zu definieren, wie diese erreicht werden können.

5. Persönliche Beratung
Uns ist klar, der Versicherungsbereich ist komplex und nur eine Hürde von vielen auf dem Weg zur eigenen Praxis. Vertrauen Sie darum auf unsere Unterstützung und Erfahrung. Unsere Berater begleiten Sie in der ganzen Schweiz persönlich und individuell. Sie profitieren von massgeschneiderten ärztespezifischen Lösungen sowie in vielen Bereichen von exklusiven Rahmenvertragskonditionen.

 

Zur Person
Roger Ledermann ist Versicherungsfachmann und Finanzplaner mit eidg. Fachausweis

Roth Gygax & Partner AG*
Moosstrasse 2
3073 Gümligen
Telefon 031 959 50 00
mail@fmhinsurance.ch
www.fmhinsurance.ch

*Die Roth Gygax & Partner AG ist ein von der FMH Services Genossenschaft empfohlenes, rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Beratungsunternehmen.

 

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