Deckungslücken bei Erwerbsunfähigkeit vermeiden

Wir zeigen in diesem Artikel auf, wie das Zusammenspiel der Sozialversicherungen funktioniert und welche Möglichkeiten es gibt, die individuelle Vorsorgesituation zu verbessern.

 

 

Die finanzielle Absicherung gegen die Folgen einer Erwerbsunfähigkeit ist ein wichtiges Thema für alle Berufstätigen. Insbesondere Ärztinnen und Ärzte müssen diesem Thema eine hohe Aufmerksamkeit widmen, da oft ihre Einkommen nur ungenügend versichert sind.

Im Schweizer Versicherungssystem gibt es mehrere Sozialversicherungen, die Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit erbringen. Die versicherten Einkommen resp. die daraus resultierenden Rentenleistungen sind limitiert:

Invalidenversicherung (IV)
Die Invalidenrente der IV ist abhängig vom sogenannten massgebenden Durchschnittseinkommen. Dies entspricht vereinfacht dem erzielten Durchschnittseinkommen plus Erziehung- und Betreuungsgutschriften. Ohne Fehljahre beträgt die IV-Rente maximal CHF 29'400 pro Jahr (ab einem Durchschnittseinkommen von CHF 88'200). Zusätzlich wird pro Kind bis 18 Jahre (resp. 25 Jahre bei Ausbildung) eine IV-Kinderrente von max. CHF 11'760 vergütet.

Berufliche Vorsorge (BVG)
Die Invalidenrente einer Pensionskasse hängt vom jeweiligen Vorsorgeplan ab. Während die obligatorische gesetzliche Minimal-Lösung für Arbeitnehmende nur den Lohnteil zwischen CHF 25'725 (Koordinationsabzug) und CHF 88'200 versichert, kann bei einer überobligatorischen Lösung der gesamte Lohn bis CHF 882'000 versichert werden. Die Höhe der IV-Rente berechnet sich entweder aufgrund des Altersguthabens oder in % des versicherten Lohnes. Die BVG-Invalidenrente wird primär infolge Krankheit bezahlt und ergänzt subsidiär die Leistungen bei Unfall. Auch von der Pensionskasse erhalten Eltern Kinderrenten.

Unfallversicherung (UVG)
Die obligatorische Unfallversicherung deckt den Lohn bis max. CHF 148'200, wobei die IV-Rente 80 % des Lohnes respektive max. 90 % zusammen mit der 1. Säule abdeckt. Höhere Löhne können durch den Arbeitgeber in Form einer Unfall-Zusatzversicherung abgedeckt werden, wobei hier nicht zwingend IV-Renten gedeckt sind.

Zwei Beispiele aus der Praxis
Wie Sie sehen, ist die Berechnung der eigenen Versicherungsdeckung von zahlreichen Faktoren abhängig und sehr komplex. Wir haben deshalb zur besseren Veranschaulichung folgend zwei Praxisbeispiele aufgeführt.

Oberärztin in einem Kantonsspital, 46-jährig, 2 Kinder, Lohn CHF 185'000

 

Ophthalmologe mit eigener Praxis, 51-jährig, keine Kinder, Lohn CHF 350'000, selbständig mit Pensionskasse aber ohne UVG 

 

Vorsorgesituation verbessern
Wie Sie anhand der beiden Beispiele sehen, können rasch grosse Deckungslücken entstehen. Um diese zu schliessen, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Pensionskasse
Selbständigerwerbende oder Firmeninhaber können ihre Pensionskassenlösung selbst bestimmen. So können Sie definieren, welche Lohnteile versichert sind und wie hoch die Invalidenrente ist. Je nach Anbieter kann die IV-Rente bis 70 % des versicherten Lohnes betragen. Toller Nebeneffekt: Die Prämie der Pensionskasse reduziert das steuerbare Einkommen und somit die Steuerlast.

Private Erwerbsunfähigkeitsrente
Mit einem Invaliditäts-Taggeld oder einer Lebensversicherung können Sie sich über die private Vorsorge versichern. Sowohl im kurzfristigen wie auch im langfristigen Bereich gibt es interessante Lösungen zur idealen Ergänzung der 1. und 2. Säule. Hier gilt es jedoch genau zu prüfen, wie die Versicherungsdeckung ausgestaltet ist (Summen- oder Schadensversicherung) und einen Prämienvergleich einzuholen, da es teilweise grosse Differenzen gibt.

Zusammenfassung
Das Schweizer Drei-Säulen-System bietet zwar verschiedene Versicherungsleistungen bei Erwerbsunfähigkeit. Jedoch reichen diese häufig, insbesondere bei Besserverdienenden, nicht aus. Es gilt deshalb die eigene Vorsorgesituation sorgfältig zu analysieren um Deckungslücken erkennen und schliessen zu können. Dafür empfehlen wir Ihnen die unabhängige Beratung durch unser Spezialisten-Team. Wir zeigen Ihnen auf, welche Leistungen Sie bei Erwerbsunfähigkeit erhalten würden, berechnen Ihnen Offerten für die individuelle Ergänzung und unterstützen Sie beim Vertragsabschluss.

 

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